„Kindeswohl ist das Entscheidende“

logo-csuBayerns Justizminister Winfried Bausback fordert beim Umgang mit Kinderehen klare Lösungen.

Er machte deutlich: „Ehen mit unter 16-jährigen Mädchen, die im Ausland geschlossen wurden, sind in unserem Land von Anfang an null und nichtig. Damit setzen wir nicht nur das deutlichste Signal gegen Kinderehen – wir schützen auch das Kindeswohl am besten. Und das ist das Entscheidende!“

Aktuell diskutierten Ansätzen, im Ausland geschlossene Ehen von unter 16jährigen für aufhebbar zu erklären, erteilte der Minister eine klare Absage: „Indem man Kinderehen nur für aufhebbar erklärt, erkennt man sie zunächst an. Und das wollen wir doch gerade alle nicht!“, so Bausback. Der Vorgang einer Aufhebung würde zu lange dauern, während dieser Zeit wäre die Kinderehe wirksam. „Das ist doch nicht im Sinne des Kindeswohls“, so Bausback.

Bausback äußerte sich zu dieser Thematik im Vorfeld der Herbstkonferenz der Justizminister. Diese befasst sich in diesem Jahr unter anderem mit dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsvorhabens zum Umgang des deutschen Rechts mit Kinderehen.

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