Verfassungswidrige Politik: Gericht zeigt Merkels Corona-Irrsinn den Stinkefinger
Noch gibt es sie – mutige und unabhängige Richter, die die Courage aufbringen, der ihr verfassungsmäßig zugedachten Rolle gerecht zu werden, und die die unveräußerlichen, bedingungslosen Rechtsgarantien der Verfassung noch in Ehren halten, die von dieser Bundesregierung unter dem Vorwand Corona wahllos-experimentell missachtet und mit Füßen getreten werden: Gestern wurde die Begründung eines spektakulären Urteils aus Weimar von vergangener Woche öffentlich bekannt, in der das dortige Amtsgericht die Unvereinbarkeit der Lockdowns mit dem Grundgesetz ausführlich darlegt.
Von einem „vorbildlichen Akt richterlicher Souveränität“ spricht die „Achse des Guten„. Auch wenn die unterste Instanzebene natürlich keinerlei Rechtsbindung für andere Gerichte entfaltet: Vorbildcharakter hat die Entscheidung insofern, als sie jeden einzelnen Bürger dieses Landes ermutigen sollte, gegen die Willkür unverhältnismäßiger Strafen, Bußgelder und Zwangsmaßnahmen des Corona-Staats juristisch vorzugehen. Ob grundsätzliche Bedenken, Einrede gegen das Übermaßverbot oder konkrete Einsprüche gegen einzelne Verwaltungsakte: Jeder kann und sollte etwas tun, um diesem System aufzuzeigen, dass es seine Kompetenzen weit überschritten hat und vielleicht die Macht, aber eben kein Recht hat – auch im Namen eines behaupteten Lebens- und Bevölkerungsschutzes nicht -, Menschen in nie dagewesenen Ausmaß einzuschränken, ihnen das Sozial- und Freizeitleben zu verbieten und ihre Existenzen zu vernichten.
In der unter dem Geschäftszeichen 6 OWi-523 Js 202518/20 veröffentlichen Entscheidung geht es um eine Geburtstagsfeier, zu der sich acht Menschen aus sieben Haushalten am 24. April 2020 vergangenen Jahres in einem Hinterhof versammelt hatten; laut Polizei ein Verstoß gegen die „Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“. Minutiös, so die „Achse“, legt das Amtsgericht Weimar „…nicht nur der örtlichen Polizei nun dar, warum der Betroffene dieses Bußgeldverfahrens freizusprechen war: Die Landesverordnung ist verfassungswidrig und nichtig.“ Und dies nicht etwa mangels formaler Grundlage – die wurde mit dem Ermächtigungsgesetz vom vergangenen November ja mittlerweile geschaffen -, sondern weil der Gesetzgeber bei seiner Corona-Politik „keine zureichenden Gedanken“ darüber gemacht habe, was ein Verordnungsgeber mit der ihm erteilten Ermächtigung „künftig alles anstellen“ werde. Die exzessiven Eingriffe in bürgerliche Grundrechte habe die Legislative nicht einmal hinreichend beschrieben, weshalb das allgemeine Kontaktverbot „schon formal auf keiner belastbaren Rechtsgrundlage“ stehe.
Ermutigung aller klagewilligen Bürger
Dies betrifft übrigens auch Verstöße im aktuellen Lockdown: Im Urteil wird ausgeführt (und mit zahlreichen wohldokumentierten, aufwändig recherchierten Verweisen auf weitere Gerichtsentscheidungen belegt), dass auch die „nachgeschobene weitere Ermächtigungsgrundlage im späteren § 28a des Infektionsschutzgesetzes“ (also der besagte parlamentarische „Freibrief“ vom November) ein allgemeines Kontaktverbot gar nicht legitimieren kann. Damit, so die „Achse“, wird der Begründungsteil des Urteiles für jedermann relevant, der mit Bußgeldern auf Basis der rechtlichen Regelung nach dem 18. November 2020 belegt worden ist.
Die wohl spektakulärste Feststellung des Urteils ist die, dass nach Auffassung des Gerichts überhaupt keine „epidemische Lage von nationaler Tragweite„, wie sie der Bundestag mit Wirkung ab dem 28.3.2020 festgestellt hat, existierte bzw. bis heute existiert. Weder Entwicklung der Neuerkrankungen, noch die bereits vor der Feststellung am 21. März unter den Wert 1 gesunkene Reproduktionszahl hätten dies damals hergegeben, ebenso wie die Abrechnungsdaten Initiative Qualitätsmedizin und die Sterbestatistiken des Statistischen Bundesamtes der Einschätzung einer (seither immer weiter verlängerten) „Notlage“ widersprechen. Bei den Corona-Kontaktbeschränkungen handele es sich somit um einen Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde. Ein zentraler Passus der Urteilsbegründung lautet: „Es gehört zu den grundlegenden Freiheiten des Menschen in einer freien Gesellschaft, dass er selbst bestimmen kann, mit welchen Menschen (deren Bereitschaft vorausgesetzt) und unter welchen Umständen er in Kontakt tritt.“
Schallende Ohrfeige für das Corona-Regime
Auch wenn sich das Urteil konkret auf die Thüringer Verordnung bezieht, so ist es doch eine schallende Ohrfeige für deutsche Corona-Politik insgesamt – und für die „Coronazis“ Söder, Merkel mit ihren virologischen Ratgeber-Auguren, die das Selbstbestimmungsrecht der Bürger mit Füßen treten, Grundrechte dauermissachten und sich zunehmend radikalisieren: so bekundete Christian Drosten vorgestern etwa unumwundene Sympathien für die linksradikale Bewegung „ZeroCovid“, die eine Komplettstillegung der Wirtschaft im Namen der Pandemiebekämpfung fordert und, bis zur illusorischen „Vernichtung“ des Corona-Virus, alle Menschen sozusagen unbefristet wegsperren möchte. Derartige Überlegungen sind noch weitaus monströser als alles, was uns seit Frühjahr 2020 drangsaliert und uns das Leben schwer macht – von vielen geschluckt und anfänglich hingenommen in der Sorge, es drohe eine reale Pandemie mit riesigem Gefährdungspotential für die Gesamtgesellschaft.
Wir wissen jetzt: Diese Gefahr bestand zu keinem Zeitpunkt. Betroffen waren und sind fast ausschließlich Risikogruppen für die auch jeder andere, nicht zur „Pandemie“ aufgebauschte Erreger potentiell tödlich sein kann. Auch die Politik weiß das (oder könnte es wissen), doch sie ignoriert es und hält an der Lockdown-Apokalypse fest. Weil das Amtsgericht Weimar schon den ersten Lockdown nun nicht nur für formell rechtswidrig, sondern auch materiell verfassungswidrig befand, steht wohl außer Frage: Der zweite ist es erst recht.
Die Ziele, die von Söder, Merkel, Lauterbach oder Brinkmann nach wie vor verfolgt werden, sind offensichtlich verfassungswidrig – und man kann nur hoffen, dass immer mehr Bürger den Gerichten durch eifrige Klagen und Widersprüche Gelegenheit geben, dies klar zu artikulieren. Alles, was die schlafende Masse endlich wachrüttelt, ist mittlerweile von essentieller Wichtigkeit. (DM)