Paukenschlag im „Hitlergruß-Verfahren“

Bystron siegt auf ganzer Linie

von  David Berger

Für die Staatsanwaltschaft München I und die Gruppenleiterin Diplich ist der Ausgang eine krachende Blamage– diese sind mit ihrem Versuch, dem Bundestagsabgeordneten Petr Bystron einen Hitlergruß anzuhängen, kläglich gescheitert.

Wir erinnern uns: Am 22. Juli berichtete ich hier auf diesem Blog: „Nicht nur die wirtschaftliche Katastrophe, auch das Entdemokratisieren der Bundesrepublik nimmt unter der Ampelregierung rasende Fahrt auf: Jüngstes Opfer ist der beliebte Bundestagsabgeordnete Petr Bystron. Ihm wurde kurzerhand die Immunität entzogen, da er auf einer Demo die Hand so erhoben hatte, dass man dies als Hitlergruß deuten könnte.“

Als letzte Instanz entschied nun das Landgericht München I, was jeder normale Mensch zuvor schon gesehen hatte: Bystron winkte lediglich in die Menge, die Geste hatte nichts mit einem Hitlergruß zu tun.

Das Landgericht bestätigte damit auch schon die Entscheidung des Amtsgerichts München, welches bereits in erster die Staatsanwaltschaft abgewatscht hatte, indem es ihren Antrag auf Strafverfolgung Bystrons mangels Substanz gar nicht erst befasst hatte. Die Staatsanwaltschaft München I wollte oder musste jedoch an der Beschädigung des Abgeordneten weiterarbeiten und legte Beschwerde ein. Mit dem Entscheid des Landgerichts ist sie nun mit ihrem Anliegen endgültig gescheitert.

„Lediglich das völlig Offensichtliche bestätigt“

Das Urteil wurde zuerst von Alexander Wallasch veröffentlicht. Während die ersten Leser jubeln, zeigt sich der Abgeordnete Bystron (im Bild l. mit PP-Macher David Berger) eher zurückhaltend: „Das Landgericht hat mit seinem Urteil lediglich das völlig Offensichtliche bestätigt – es gab nie einen Hitlergruß von mir. Das war jedem unvoreingenommenen Betrachter von Anfang an klar“, stellt er in einer Pressemitteilung fest.

Die Staatsanwaltschaft München I erlitt bereits zum wiederholten Mal eine Niederlage bei dem Versuch, Bystron wegen des §86 des StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) anzuklagen. Im Jahr 2017 beanstandete es einen Facebook-Post von Bystron, in dem er die Methoden der Antifa mit der SA gleichsetzte. Damals ließ sie bei dem AfD-Politiker sogar eine Hausdurchsuchung durchführen, die in Anwesenheit seiner Frau und zwei kleiner Kinder im Morgengrauen durchgeführt wurde. Diese wurde anschließend gerichtlich für illegal erklärt, gefunden wurde ohnehin lediglich eine Festplatte mit den Kinderfilmen mit „Kleinem Maulwurf“.

Bystron will jetzt Staatsanwaltschaft verklagen

Schon im Juli hatte Bystron angemahnt, dass die Fälle von Unterdrückung von Oppositionellen durch den Staatsapparat in den letzten Jahren in Deutschland erschreckende Ausmaße angenommen haben. Er wolle daher diesen und ähnliche Fälle vor den Europarat bringen. Die eklatanten Verletzungen der Menschenrechte durch eine politisch gelenkte Justiz in Deutschland müssten international angeprangert werden.

Die deutsche Regierung kritisiere oft die Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit im Ausland, dabei sei Deutschland „mittlerweile selbst ein Fall für die Beobachtung durch die OSZE.“ Ähnliches hatte ich bereits in einer Anhörung des Bundestags zur Situation der Menschenrechte vor einem Jahr angemahnt.

Offenbar reicht es jetzt Bystron mit den Übergriffen gegen ihn und seine Familie. Für ihn müsse nun die Frage beantwortet werden, warum die Staatsanwaltschaft wiederholt so viel Mühe in von vorne herein unhaltbare Verfahren investiert habe. „Beim geringsten Hinweis auf Amtsmissbrauch werden wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen und eventuell auch weitere rechtliche Schritte gegen die Behörden einleiten“, so Bystron.

Zur problematischen Rolle der Staatsanwaltschaften in Deutschland hatte ich bereits 2019 berichtet:

Verfahren nur gegen AfD-Politiker?
Ebenfalls bleibe zu klären, warum wegen eines vermeidlichen Hitlergrußes nur gegen AfD-Politiker Ermittlungsverfahren eröffnet werden, obwohl eine ganze Reihe von Politikern anderer Parteien in gleicher Pose gefilmt und fotografiert wurden. In Baden Würtemmberg wird sogar in zwei Verfahren gegen den früheren AFD-Landtagsabgeordneten Dr. Fiechtner wegen eines angeblichen Hitlergrußes ermittelt.

Dies ist besonders kurios, denn Herr Fiechtner hat von Geburt an keinen rechten Arm, mit dem er salutieren könnte. Diese Ungleichbehandlung stelle die Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Staatsanwaltschaft in Frage.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..