Bundesregierung ohne Konzept für alle Verbraucher

Entlastung für Besitzer von Ölheizungen ist kein Thema für die Regierung

Der mit dem Überfall Putins auf die Ukraine ausgelöste Wirtschaftskrieg gegen den Westen mit gestörten und gesperrten Erdgaslieferungen habenzu exorbitant gestiegenen Energiepreisen geführt.
Zugleich nützt die OPEC, dominiert ebenfalls von Rußland im Verbund mit Saudi-Arabien die Gelegenheit, weiter an der Ölpreisschraube nach oben zu drehen.
Eine Expertenkommission der Bundesregierung hat Berichten zufolge ein Stufenmodell als Gaspreisbremse vorgeschlagen.
Dies betrifft jedoch ausschließlich Firmen und Bürger, die Gas als Energiequelle nutzen.
Über eine Entlastung derKosten für Ölheizungen ist dazu bisher nichts zu hören, auch nicht in Bezug auf Strom und Fernwärme.
Von einer Gewinnabschöpfung für Unternehmen, die Energie erzeugen und mit ihr handeln und die Situation zur Gewinnmaximierung nutzen, ist von Seiten der Bundesregierung nichts mehr zu hören, während die Hilferufe und Nachfragen dazu von danit schwer belasteten Bürgern zunehmen.

Auch der Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V. (VEH) fordert, auch Ölheizungen nicht zu benachteiligen
Laut dem Verband greifen die aktuellen Vorschläge der Kommission eindeutig zu kurz.
Rund 25 Prozent des Wohnraums in Deutschland – in Südwestdeutschland sogar weit über 30 Prozent – werden durch Ölheizungen beheizt.
Auch die Preise für Heizöl haben sich im laufenden Jahr mehr als verdoppelt und belasten zahlreiche Menschen in Deutschland.
Die Bundesregierung dürfe die rund 20 Mio. Menschen in Deutschland, die Heizöl zu Wärmeerzeugung nutzen, nicht benachteiligen.
Für dem VEH sei eine kurzfristige Senkung des Mehrwertsteuersatzes sowie staatliche Zuschüsse zur letzten Heizölrechnung vorstellbar.

Unsere Redaktion hatte bereits am Mittwoch, 12. Oktober 2022, die Problematik via Bundespresseamt der Bundesregierung unterbreitet und an sie die Frage gestellt, was dazu im Bereich anderer Energiequellen wie Heizöl, Strom, Fernwärme etc. zur Entlastung vorgesehen ist.

Die Antwort der Sprecherin Corinna Kaufmann vom Bürgerservice des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung war mehr als ernüchternd.
Statt einer Beantwortung der gestellten Frage kam eine lange Erklärung über die allseits bekannte Situation und dem Ergebnis der Beratungen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ – allerdings nur über die empfohlene Gaspreisgrenze.
Von anderer „Wärme“ war nichts zu lesen.
Im übrigen wurde mitgeteilt: „Mit weiteren Fragen oder Anregungen können Sie sich direkt an das BMWK [Anm.: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz] zwenden.“

Von dort erläuterte deren Sprecherin Susanne Ungrad, Pressereferentin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, Ziel sei es, „die hohen Gaspreise zu senken und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas zu gewährleisten, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie unsere Industrie unsere mittelständischen Betriebe heil durch diese Krise kommen. Dazu gehört auch der sorgsame Umgang mit Gas als knappem Gut„.
Ansonsten verweist sie zu Fragen der Kommission und deren Ergebnis an die Sprecher der Vorsitzenden: „Die Kommission ist unabhängig und das BMWK ist nicht Teil der Kommission“.

Doch auch die Nachfrage bei deren Vorsitzenden, Frau Prof. Dr. Veronika Grimm (Mitglied im Sachverständigenrat der Bundesregierung, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), Prof. Dr.-Ing. Siegfried Russwurm (Präsident Bundesverband der Deutschen Industrie) und Michael Vassiliadis (Vorsitzender Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie) ergab lediglich eine kurze Antwort des Letzteren.

Sie lautete lapidar:
Der Auftrag der Bundesregierung an die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme umfasste lediglich die Bereiche Gas und Fernwärme, nicht Heizöl und Strom.
Zu Gas und Fernwärme hat die Kommission bekanntermaßen Vorschläge formuliert. Mehr dazu hier: BMWK – Unabhängige ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme„.

Doch auch hier ist zwar zu lesen, daß auch der Preis für Fernwärme – wohl als mit Gas produzierter teurer gewordener Energie –  zwar gedeckelt werden soll, aber nichts über Öl, Strom und andere drastisch teurer gewordenen Energiequellen.

Die Original-Korrespondenz

  • * HN-NEWS: Presseanfrage * 12. Oktober 2022 14:19:27 ff.

An das Bundespresseamt

Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Expertenkommission der Bundesregierung hat Berichten zufolge ein Stufenmodell als Gaspreisbremse  vorgeschlagen.
Dies betrifft jedoch ausschließlich Firmen und Bürger, die Gas als Energiequelle nutzen.
Was ist dazu im Bereich anderer Energiequellen wie Heizöl, Strom, Fernwärme etc. zur Entlastung vorgesehen?
Gerne dürfen Sie die Anfrage auch an das zuständige Ministerium weiterleiten.Im Voraus besten Dank für Ihre Antwort.

  • Antwort des Bundespresseamtes 12.10.2022, 14:38

Die stark gestiegenen Preise der fossilen Brennstoffe bedeuten eine große und teils existenzielle Herausforderung für viele Privatpersonen und Unternehmen. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund eine unabhängige Kommission aus Expertinnen und Experten eingerichtet, die die Situation analysieren und Gegenmaßnahmen vorschlagen sollen.

Die Kommission Erdgas und Wärme ist ein unabhängiges Gremium und mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen besetzt. Eine Liste der Mitglieder finden Sie hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/220923-mitgliederliste-expertinnen-kommission-gas-und-warme.html

Nach rund 35-stündigen Beratungen hat die von der Bundesregierung am 23. September 2022 berufene ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme ihre Klausur in der Nacht zum Montag, den 10. Oktober 2022 erfolgreich beendet.
Die Kommission hat eine Reihe von Empfehlungen an die Bundesregierung erarbeitet und einstimmig verabschiedet.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat vom Bundeskanzler die Federführung für die organisatorische Abwicklung der Kommission übertragen bekommen und steht beratend zur Seite. Es hat jedoch keinerlei Einfluss auf die inhaltliche Arbeit der Kommission.

Der Zwischenbericht als Ergebnis der Beratungen dient nun als Diskussionsgrundlage für das weitere Vorgehen der Bundesregierung und den möglichen Maßnahmen, die ergriffen werden sollen.

Die von dem unabhängigen Expertengremium vorgeschlagenen Maßnahmen im Kurzüberblick:

Stufe 1: Einmalzahlung im Dezember 2022
Gaskunden erhalten bereits im Dezember 2022 eine Einmalzahlung auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Diese Einmalzahlung dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse.

Stufe 2: Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023 bis 30. April 2024
Durch einen garantierten Brutto-Preis inklusive aller staatlich induzierter Preisbestandteile von 12 ct/kWh für Gas für ein Kontingent der Gasverbrauchsmenge wird die Belastungsentwicklung für Gaskunden gedämpft. Für den Rest der Verbrauchsmenge oberhalb des Grundkontingentes gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Das Grundkontingent beträgt 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde.

Gaspreisbremse für industrielle Verbraucher
Es wird grundsätzlich ein zu entlastendes Kontingent des Gasverbrauches definiert. Das Kontingent bemisst sich im Regelfall an 70 Prozent des Verbrauches des Jahres 2021. Für die verbliebene Menge des Gasverbrauchs wird der volle vertraglich vereinbarte Marktpreis fällig.
Für dieses Kontingent von 70 Prozent wird ein Beschaffungspreis von 7 ct/kWh definiert. Die geförderte Gasmenge kann das verbrauchende Unternehmen für seine Zwecke nutzen oder am Markt verwerten. Die Förderung ist an den Standorterhalt und eine Transformationsperspektive gebunden. Die gewährte Subvention wird über den jeweiligen Gaslieferanten administriert.
Den vollständigen Zwischenbericht der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme mit weiteren Einzelheiten finden Sie hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/expertinnen-kommission-gas-und-waerme.html

Diese und weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/gas-kommission.html
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Gas-Kommission/20221010-kommission-legt-zwischenbericht-vor.html

Mit weiteren Fragen oder Anregungen können Sie sich direkt an das BMWK wenden.
Per E-Mail erreichen Sie das Ministerium unter buergerdialog@bmwk.bund.de. Natürlich können Sie sich auch telefonisch an den dortigen Bürgerservice wenden: +49 (0)30 18 615 – 6187
Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten und verschiedene Beratungsangebote finden Sie auf den folgenden Seiten: https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Service/Buergerdialog-Kontakt/buergerdalog-kontakt.html
https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Service/Beratungsangebote/beratungsangebote.html

  • Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 13.10.2022, 17:06

Zu Fragen der Kommission und deren Ergebnis muss ich Sie an die Sprecher der Vorsitzenden verweisen. Informationen zu den Vorsitzenden erhalten Sie unter www.gas-kommission.de

Die Kommission ist unabhängig und das BMWK ist nicht Teil der Kommission.

Für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann ich Ihnen sagen:

Unser Ziel ist es, die hohen Gaspreise zu senken und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas zu gewährleisten, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie unsere Industrie unsere mittelständischen Betriebe heil durch diese Krise kommen. Dazu gehört auch der sorgsame Umgang mit Gas als knappem Gut.

Das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und der Bundesministerium der Finanzen werden jetzt gemeinsam sehr zügig und vertraulich an der Umsetzung der Kommissionsvorschläge inklusive europarechtlicher Prüfung arbeiten.

Wichtig ist es, die beiden Energiepreisbremsen für Gas und für Strom zusammenzudenken und zusammenzuführen. Wie zugesagt, werden zur länderinternen Ministerpräsidentenkonferenz, die vom 19. Bis 21. Oktober tagt, die zuständigen Ministerien über den Stand der Umsetzung berichten.

Zudem, unter den hohen Gaspreisen und der Knappheit leidet Europa insgesamt, und die Krise lässt sich nur solidarisch bewältigen. Die Bundesregierung wird daher bei ihren Schritten im europäischem Solidarität handeln. Dazu gehört es, die europäische Einkaufsmacht zu bündeln und die gemeinsame Gaseinkaufsplattform mit höchster Priorität voran zu bringen.

Auch die gemeinsamen Einsparungen gehören dazu. Deutschland trägt hierbei aufgrund seiner Größe und seiner Abhängigkeit von russischem Gas eine besondere Verantwortung, sich um ein gemeinsames europäisches Vorgehen zu bemühen.

  • Eine Antwort der Gas-Kommission 14.10.2022, 12:51

Der Auftrag der Bundesregierung an die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme umfasste lediglich die Bereiche Gas und Fernwärme, nicht Heizöl und Strom.

Zu Gas und Fernwärme hat die Kommission bekanntermaßen Vorschläge formuliert. Mehr dazu hier: BMWK – Unabhängige ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme

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