Fall Lörrach an Zynismus kaum zu überbieten

Strafanzeige gegen Lörracher Wohnbaugesellschaft

Im baden-württembergischen Lörrach sollen Mieter Platz für ukrainische Flüchtlinge machen. Eine dort ansässige städtische Wohnungsbaugesellschaft hat vor, zahlreiche Mietverhältnisse mit ihren Mietern zu kündigen. In den dann freiwerdenden Wohnungen sollen ukrainische Flüchtlinge unterkommen.

Zu den Vorgängen in Lörrach äußert der AfD-Bundestagsabgeordnete Roger Beckamp:

„Dieser Fall ist an Zynismus kaum zu überbieten. Menschen, die dort teilweise schon jahrzehntelang wohnen, sollen nun ukrainischen Flüchtlingen weichen.
Der Vorgang steht sinnbildlich für Deutschland und eine verachtenswerten Politik gegenüber Inländern.

Bei der aktuell hohen Zahl an Einreisen von Migranten und dem begrenzten Wohnraum in Deutschland, werden sich solche Vorgänge wie in Lörrach mehren.
Die Politik sieht diesen Geschehnissen weiterhin tatenlos zu.
Dies wird über kurz oder lang zu massiven gesellschaftlichen Verwerfungen führen.

Die AfD-Fraktion fordert seit geraumer Zeit, die konsequente Abschiebung illegaler Migranten und den beschleunigten Bau von Wohnraum.“

Strafanzeige gegen Lörracher Wohnbaugesellschaft

[Update 22.2.2023] Vier Abgeordnete der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag erstatten heute Strafanzeige gegen die Geschäftsführung der Städtischen Wohnbaugesellschaft Lörrach. Grund ist der Verdacht der Nötigung zum Nachteil der Mieter der Wölblinstr. 21 – 29, teilten Bernhard Eisenhut, Hans-Jürgen Goßner, Miguel Klauß und Ruben Rupp mit. Die Abgeordneten sehen die Nötigung in dem „Schock-Schreiben“ der Gesellschaft vom 15.02.2023, mittels dessen Mieter in Angst und Schrecken versetzt werden. Es gebe überhaupt keinen ersichtlichen Kündigungsgrund.
Nach Auffassung der Abgeordneten fühlt sich die Stadt Lörrach durch den „Flüchtlingsgipfel“ mit Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) ermutigt, mit der Vertreibung von Einheimischen zugunsten von Flüchtlingen – oder Menschen, die sich dafür ausgeben – zu beginnen. Dieser seltsame Gipfel verwechselte sich scheinbar mit einer verfassunggebenden Versammlung, wurde doch in der Abschlusserklärung eine neue „verfassungsmäßige Pflicht“ konstruiert, „alle Schutzsuchenden aufzunehmen und gut zu versorgen“. Diese Pflicht gibt es nicht. Es gibt hingegen sehr wohl die Pflicht, den sozialen Frieden zu bewahren. Dieser wird durch einen Verteilungskampf um Wohnraum zwischen staatlichen Behörden und alteingesessenen Mietern aufgekündigt.

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