„Wiedergewinnung der Heimat“ ist bei Vertriebenen verpönt

Gedenkstein für Flucht und vertreibung in HeilbronnSudetendeutsche Landsmannschaft (SL) macht ihren Gundelfinger Bezirksvorsitzenden zur persona non grata

Felix Vogt Gruber (64) ist aller seiner Ämter enthoben, weil er laut der Augsburger Allgemeinen verhindern wollte, dass die „Wiedergewinnung der Heimat“ aus der SL-Satzung gestrichen wird.
Wenn höheren, oft persönlichen, Zielen – und seien sie nur (oder vor allem?) politisch motivierter Art – die aufrechten Bewahrer von Recht und Wahrheit im Wege stehen, dann müssen diese beseitigt werden.
Manche Vertriebenenverbände sind schon längst zu Vorfeldorganisationen von CDU und CSU mutiert, ähnlich wie sich die Gewerkschaften zu linken Parteien verhalten.
Auf „Sudetendeutschen Tagen“ werden den in Scharen nangereisten Vertriebenen längst nur noch nach dem Vorbild tibetanischeer Gebetsmühlen schon seit Franz Josef Strauß und Herbert Wehner mit vielem Backenaufblasen nur Hoffnungen verkündet, die diametral zur aktuellen Politik des Ausverkaufs ihrer Interessen stehen.

Da wird das Volk der Ukrainer zur Wiedergewinnung ihrer verlorenen Gebiete (zu Recht) mit Waffenlieferungen unterstützt, aber den eigenen Vertriebenen wird entgegen den vollmundigen Sprüchen auf Vertriebenentreffen vom gleichen Klientel klar gemacht, daß sie keine Rechte auf ihre Heimat und den verlorenen Besitz mehr haben – und die eigene Interessenvertretung bläst ihnen diesen Wind ins Gesicht.
Nicht nur das: Wer nicht so spurt, wird auf „einstimmigen Beschluss des Bundesvorstands“ ausgeschlossen wie der Vorsitzende der SL-Landesgruppe Bayern, Steffen Hörtler, zum Ausschluß von Felix Vogt Gruber erklärt.

Karin Zimmermann engagiert sich schon lange für die Vertriebenenrechte und kommentiert dieses Verhalten mit den Worten:

Nach allem, was ich gesehen und gehört habe, hat Herr Vogt-Gruber nichts Anderes getan, als sich für das Recht einzusetzen. Wozu haben wir das Recht, wenn es nicht angewendet wird.
So hat Papst Benedikt am 22. September 2011 im Deutschen Bundestag eine seiner bedeutendsten und wichtigsten Reden seines Pontifikates gehalten: Die naturrechtlichen Grundlagen eines Rechtsstaates. Es gibt vorpositives Recht, das jeder Gesetzgebung zugrunde liegen muss, nämlich das in der Wesensnatur des Menschen grundgelegte Naturrecht, aus dem Normen für die Gesetze und für das sittliche Handeln durch die Vernunft erkannt und abgeleitet werden. Darum wird es auch „Vernunftsrecht“ genannt. Dieses „Vernunftsrecht“ ist unveränderlich und ewig, weil die menschliche Wesensnatur unveränderlich ist.
Den heiligen Augustinus zitierend hat er gesagt: „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?“
Zu den Rechtsansprüchen der deutschen Vertriebenen hat sich der niederländische Völkerrechtler Frans du Buy in dem angehängten Text (710-Die Rechtsansprüche…) geäußert.
Die sind so und sie bleiben auch so, egal, ob der Vorstand der Sudetendeutschen Landsmannschaft Posselt, das so wahrhaben will oder auch nicht.
Auch Professor Klein von der Uni Potsdam hat sich in seinem von der CDU-Fraktion veranlassten Gutachten sinngemäß so geäußert. (In dem umfangreichen […] Gutachten ist die Zusammenfassung auf den Seiten 6-10 und der allerletzte Satz wesentlich).
Es kann nicht sein, dass man denjenigen, der die Einhaltung des Rechts verlangt, in irgendeiner Art und Weise maßregelt. Das geht auch nicht mit irgendeinem Beschluss irgendeines Gremiums. Und auch dann nicht, wenn er einstimmig gefasst worden ist.
Geltendes Völkerrecht ist im Fall von Vertreibung ein persönliches Recht. Daher kann kein irgendwie geartetes Gremium auf die Rechte des Einzelnen verzichten. Auch keine Landsmannschaft, es sei denn, sie hätte die Zustimmung von 100 Prozent ihrer Mitglieder. Im konkreten Fall hat sie das aber nicht.

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